Rürup-Rente Vergleich

In Deutschland unterliegen die Selbstständigen und Freiberufler nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht. Das gilt sowohl für die Arbeitslosen- als auch für die Rentenversicherung. Für die Selbstständigen ist die Rentenversicherung also eine freiwillige Vorsorgeleistung. Nun ist ja hinlänglich bekannt, dass die staatliche Rente längst nicht mehr ausreicht, um die Altersvorsorge der unselbstständigen Arbeitnehmer zu finanzieren. Dafür wurde für diese Bevölkerungsgruppe die Riester-Rente geschaffen.

Die Selbstständigen sind für ihre Absicherung im Alter selbst verantwortlich. Der Staat unterstützt aber auch diese Menschen bei der Sicherung ihres Lebensabends durch die Rürup-Rente, auch als Basis-Rente bezeichnet. Dadurch soll der Altersarmut bei den Freiberuflern und Selbstständigen entgegengewirkt werden. Die Rürup-Rente wurde in ähnlicher Weise wie die Riester-Rente aufgesetzt. Auch hier gewährt der Staat steuerliche Vorteile im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung oder der Jahresbilanz. Der Betrag, der im Rahmen der Rürup-Rente steuerlich berücksichtige werden kann, liegt bei Ledigen bei 20.000 Euro. Verheiratete Selbstständige dürfen den doppelten Betrag geltend machen.

Die Rürup-Rente bringt auch noch weitere Vorteile mit sich. So bleibt diese bei der Berechnung von Hartz IV unberücksichtigt und ist auch nicht pfändbar. Einen weiteren Vorteil haben die Selbstständigen dadurch, dass Sie ihre Rürup-Rente bereits mit 62 in Anspruch nehmen können. Die Basis-Rente kann allerdings nicht verschenkt oder vererbt werden. Außerdem ist die Möglichkeit einer Auszahlung in einer Summe ausgeschlossen. Aus den Bedingungen ergibt sich, dass nicht jedes Vorsorgeprodukt für die Förderung im Rahmen der Rürup-Rente geeignet ist. Daher sollte sich jeder Interessent vor dem Abschluss eines Vertrages über die Voraussetzungen zur Förderung umfassend informieren. Dabei kann unter anderem das Internet eine sehr nützliche Informationsquelle sein.

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